Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Logopädie bei Kleinkindern.
Muss ich für eine logopädische Abklärung oder für die logopädische Therapie bezahlen?
Nein. Wenn nach einem ersten kostenlosen Telefonat eine Abklärung als sinnvoll erscheint, ist diese kostenlos. Wenn nach einer Abklärung eine Therapie angezeigt ist und diese vom Kanton (GSI/AIS) bewilligt wird, ist die Therapie ebenfalls kostenlos.
Muss das Kind Deutsch sprechen/verstehen, um zur logopädischen Abklärung kommen zu können?
Nein. Die Abklärung findet im Beisein eines Elternteils statt. Die Eltern können so sprachliche Äusserungen der Logopädin übersetzen. Zudem gilt es auch, während der Abklärung herauszufinden, welche non-verbalen Kommunikationsstrategien und welche Grundvoraussetzungen für den Spracherwerb ein Kind bereits besitzt.
Muss das Kind bereits erste Wörter sprechen können, um in eine logopädische Abklärung zu kommen?
Nein. Während der ersten Abklärung gilt es auch herauszufinden, welche non-verbalen Kommunikationsstrategien und welche Grundvoraussetzungen für den Spracherwerb ein Kind besitzt.
Kann es sein, dass mein Kind nicht spricht, weil es mehrsprachig aufwächst?
Nein. Mehrsprachigkeit gilt nicht als Ursache für sprachliche Auffälligkeiten.
Macht eine logopädische Abklärung bei einem 2 ½ jährigen Kind bereits Sinn?
Ja. Rund jedes vierte Kind beginnt nicht wie erwartet zu sprechen, diese Kinder gelten als sogenannte Late talker. Darunter gibt es Kinder, welche spät zu sprechen beginnen, jedoch keine Therapie benötigen und selbst zur Sprache finden, sogenannte Late bloomer. Im Gegenzug gibt es jedoch auch Kinder, welche nicht oder schlecht zur Sprache kommen und eine Sprachentwicklungsstörung entwickeln. Bei einer Erstabklärung kann man bereits ab 2 Jahren herausfinden, ob das Kind die Grundvoraussetzungen für den Erwerb der Sprache besitzt oder ob eine Therapie angezeigt ist.
Kann ich mein Kind kurz vor Kindergarteneintritt noch zur logopädischen Abklärung anmelden?
Ist ein Kindergarteneintritt im August geplant, muss die Anmeldung für die logopädische Abklärung spätestens im Januar erfolgen.